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Teilnahmebedingungen Flensburger Kurzfilmtage

Der Wettbewerb steht kurzen Filmen aller Gattungen und Genre aus dem deutschsprachigen Raum und Dänemark offen. Die Beiträge dürfen eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten. Das Datum ihrer Fertigstellung soll nach dem 1.1.2018 liegen.
Filmeinreichungen sind online oder per Post möglich. 
Für die Sichtung genügt eine mp4 Datei, die direkt bei der Anmeldung hochgeladen werden kann. Sichtungskopien auf Blue Ray, DVD oder USB Stick können per Post auf eigene Kosten eingereicht werden.
Je Film ist ein Anmeldeformular zu verwenden.


Einsendeschluss ist der 20. Juli 2020!

1. Versandadresse

Flensburger Kurzfilmtage

℅ Hochschule Flensburg



Kanzleistraße 91–93

24943 Flensburg
info@flensburger-kurzfilmtage.de

2. Versandkosten

Die Kosten für den Versand sind von dem Einsender/der Einsenderin zu tragen. Annahmen von Sendungen, die dem Festival Kosten verursachen, müssen verweigert werden. Zur Sichtung eingesandte Materialien und Sichtungskopien werden nicht zurückgesendet sondern verbleiben im Archiv des Festivals. Der Rück- oder Weiterversand der Vorführkopien, die im Rahmen der Kurzfilmtage gezeigt werden, geht zu Lasten des Flensburger Kurzfilmtage e.V.

3. Auswahl/Benachrichtigung

Eine Auswahlkommission bestehend aus Angehörigen und Partnern der Hochschule Flensburg, der Europa-Universität Flensburg und des Vereins der Flensburger Kurzfilmtage e.V. entscheidet nach Ablauf der Einsendefrist über die Auswahl der Filme, die im Festival gezeigt werden. Alle Bewerber/innen werden per Email benachrichtigt, ob ihre Filme für das Programm ausgewählt wurden oder nicht.

4. Vorführkopie

Im Falle der Auswahl ist den Flensburger Kurzfilmtagen eine qualitativ hochwertige Vorführkopie als MP4 Datei mit H264 Codierung 1920x1080 Pixel und nach Möglichkeit auch als  DCP zur Verfügung zu stellen. Wenn kein DCP vorliegt, genügt eine MP4 Datei.

5. Preise

Alle Filme, die für den Wettbewerb ausgewählt sind, werden auf dem Festival vom 18. bis 22. November 2020 im Deutschen Haus in Flensburg präsentiert. Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury vor Ort. Der Publikumspreis wird während des Festivals durch Zuschauerabstimmung ermittelt. Es werden Geldpreise vergeben. Eine aktualisierte Aufstellung der Preise wird auf der Website zum Festival aufgeführt.

6. Weitere Vereinbarungen

  • Der Flensburger Kurzfilmtage e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und verfolgt ausschließlich kulturelle Zwecke.
  • Die/der Einreichende versichert, dass sie/er im Besitz der erforderlichen Rechte für eine Verwendung des Filmes im beschriebenen Rahmen ist.
  • Der/die Einreichende verpflichtet sich, den Flensburger Kurzfilmtage e.V. von Forderungen dritter, die aus einer ungeklärten Rechtslage resultieren, freizuhalten.
  • Die/der Einreichende versichert, dass sie/er berechtigt ist, den betreffenden Film an die Flensburger Kurzfilmtage zu verleihen.
  • Die/der Einreichende erklärt mit der Abgabe der Anmeldung, dass er das Reglement des Wettbewerbs voll anerkennt.
  • Die Organisatoren der Flensburger Kurzfilmtage entscheiden über alle Zweifelsfragen und Spezialfälle, die von den Bestimmungen dieses Reglements nicht erfasst werden.